Checkliste

Begutachtung vorbereiten: die 64 Kriterien, auf die der Gutachter schaut

Der Medizinische Dienst bewertet nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit im Alltag – anhand von 64 Kriterien in sechs Modulen. Diese Liste ist der Wortlaut aus Anlage 1 zu § 15 SGB XI. Wer sie vor dem Termin durchgeht und zu jedem zutreffenden Punkt ein Beispiel notiert, geht deutlich besser vorbereitet in das Gespräch.

So nutzen Sie die Liste

  1. Zwei Wochen vorher durchgehen. Notieren Sie zu jedem Punkt, bei dem Hilfe nötig ist, eine konkrete Alltagssituation – nicht „Waschen schwierig", sondern „braucht Anleitung Schritt für Schritt, sonst wird der Rücken ausgelassen".
  2. Auch Beaufsichtigung zählt. „Ich muss dabeibleiben, damit nichts passiert" ist Hilfebedarf, genauso wie Anleitung und Motivation.
  3. Den normalen Tag beschreiben, nicht den besten. Viele Betroffene reißen sich beim Termin zusammen. Sagen Sie offen, wenn der Termintag untypisch gut läuft.
  4. Nächtlichen Bedarf ausdrücklich ansprechen. Danach wird selten von allein gefragt.

Die Gewichtung stammt aus § 15 Abs. 2 SGB XI. Auffällig: Die Selbstversorgung (Modul 4) wiegt mit 40 Prozent am schwersten. Die Module 2 und 3 werden nicht addiert – es zählt nur der höhere der beiden Werte (§ 15 Abs. 3 Satz 2 SGB XI).

Mobilität

  • 1.1 Positionswechsel im Bett
  • 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition
  • 1.3 Umsetzen
  • 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
  • 1.5 Treppensteigen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
  • 2.2 Örtliche Orientierung
  • 2.3 Zeitliche Orientierung
  • 2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • 2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
  • 2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltag
  • 2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen
  • 2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren
  • 2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
  • 2.10 Verstehen von Aufforderungen
  • 2.11 Beteiligen an einem Gespräch

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
  • 3.2 Nächtliche Unruhe
  • 3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
  • 3.4 Beschädigen von Gegenständen
  • 3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
  • 3.6 Verbale Aggression
  • 3.7 Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
  • 3.8 Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
  • 3.9 Wahnvorstellungen
  • 3.10 Ängste
  • 3.11 Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
  • 3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen
  • 3.13 Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

Selbstversorgung

  • 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers
  • 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren)
  • 4.3 Waschen des Intimbereichs
  • 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
  • 4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers
  • 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers
  • 4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
  • 4.8 Essen
  • 4.9 Trinken
  • 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
  • 4.11 Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
  • 4.12 Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
  • 4.13 Ernährung parental oder über Sonde

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • 5.1 Medikation
  • 5.2 Injektionen (subcutan oder intramuskulär)
  • 5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
  • 5.4 Absaugen und Sauerstoffgabe
  • 5.5 Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
  • 5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen
  • 5.7 Körpernahe Hilfsmittel
  • 5.8 Verbandswechsel und Wundversorgung
  • 5.9 Versorgung mit Stoma
  • 5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
  • 5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
  • 5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
  • 5.13 Arztbesuche
  • 5.14 Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden)
  • 5.15 Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)
  • 5.16 Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  • 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  • 6.2 Ruhen und Schlafen
  • 6.3 Sichbeschäftigen
  • 6.4 Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
  • 6.5 Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
  • 6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds

Warum wir hier keinen Pflegegrad ausrechnen

Viele Portale bieten einen „Pflegegrad-Rechner" an. Wir bewusst nicht – aus drei Gründen.

Erstens rechnen die Module unterschiedlich: Modul 3 wertet Ausprägungen mit 0, 1, 3 und 5 Punkten, Modul 5 zählt nicht Selbständigkeitsgrade, sondern wie häufig bestimmte Maßnahmen anfallen. Ein einheitlicher Schieberegler über alle 64 Kriterien bildet das nicht ab.

Zweitens beurteilt ein geschulter Gutachter jedes Kriterium in vier Stufen von „selbständig" bis „unselbständig". Laien schätzen sich dabei systematisch anders ein – meist zu positiv.

Drittens, und das ist der wichtigste Grund: Eine zu niedrig geschätzte Zahl kann Familien davon abhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Der Antrag ist kostenlos, das Antragsdatum sichert rückwirkend Leistungen – ein falscher Rechner kostet hier echtes Geld.

Quelle: Anlage 1 und Anlage 2 zu § 15 SGB XI sowie § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI, abgerufen am 10.08.2026 auf gesetze-im-internet.de. Die Kriterienbezeichnungen sind der Wortlaut des Gesetzes.