Häufige Fragen

Fragen zu Pflege, stundenweiser Betreuung und ganztägiger Betreuung zu Hause

Die meisten Familien stellen ähnliche Fragen – oft unter Zeitdruck, ohne Vorkenntnisse und mit viel Verantwortung. Hier sind die Antworten, die am häufigsten gebraucht werden.

Abschnitt 1

Pflege & Pflegeversicherung

Grundlegende Fragen zu Pflegegrad, Pflegekasse und den verschiedenen Pflegeformen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegedienst und einem Betreuungsdienst?

Ein Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflege (Waschen, Anziehen, Mobilisierung) und medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung (Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen). Er kommt zu vereinbarten Zeiten – meistens morgens und abends.

Ein Betreuungsdienst ist für Alltagsbegleitung, Gesellschaft, Haushalt, Einkaufen und Entlastung der Angehörigen zuständig – ohne medizinische Aufgaben. Wer „stundenweise jemanden, der da ist" braucht, benötigt einen Betreuungsdienst, nicht unbedingt einen Pflegedienst.

Mehr dazu: Ratgeber Pflegedienst oder Betreuung?

Wie beantrage ich einen Pflegegrad – und was bringt er?

Den Antrag stellen Sie schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse (dem Pflegeteil Ihrer Krankenkasse). Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen nach Hause. Die Begutachtung dauert etwa eine Stunde.

Der Pflegegrad (1–5) bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege. Ohne Pflegegrad gibt es keine dieser Leistungen.

Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Notieren Sie jeden Tag, welche Hilfe benötigt wurde – das verbessert die Einstufung erheblich.

Mehr dazu: Ratgeber Pflegegrad beantragen

Was ist der Entlastungsbetrag und für wen gilt er?

Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 131 Euro monatlich und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden: Er kann nur für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden – also nicht für jeden Pflegedienst, aber für viele Betreuungsdienste.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie können bis zu 12 Monate angespart werden. Viele Familien lassen diesen Betrag ungenutzt verfallen, obwohl er ohne großen Aufwand abgerufen werden könnte.

Mehr dazu: Ratgeber Entlastungsbetrag nutzen

Was ist Verhinderungspflege und wie beantrage ich sie?

Verhinderungspflege greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr (ab Pflegegrad 2). Dieser Betrag kann durch nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.224 Euro erhöht werden.

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, nachdem die Verhinderung eingetreten ist oder geplant ist. Belege über die Ersatzpflege sind einzureichen.

Mehr dazu: Ratgeber Verhinderungspflege planen

Wann sollte man Widerspruch gegen einen Pflegegradentscheid einlegen?

Wenn die Einstufung nicht der erlebten Alltagssituation entspricht, lohnt sich ein Widerspruch. Die Frist beträgt 4 Wochen ab Bescheiddatum. Zuerst sollten Sie Akteneinsicht beim Medizinischen Dienst beantragen und das Begutachtungsprotokoll prüfen.

Häufige Gründe für zu niedrige Einstufungen: kognitive Einschränkungen wurden unterschätzt, Hilfebedarf in der Nacht wurde nicht aufgeführt, Alltagskompetenz wurde zu positiv bewertet. Ein Widerspruch kostet nichts und hat gute Erfolgsquoten, wenn er gut begründet ist.

Was zahlt die Pflegeversicherung – und was muss ich selbst tragen?

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung: Sie übernimmt einen definierten Teil der Kosten – den Rest trägt die Familie. Bei ambulanter Pflege zu Hause gibt es je nach Pflegegrad feste Leistungsbeträge: Pflegegeld (für selbst organisierte Pflege), Pflegesachleistungen (für zugelassene Pflegedienste) und den Entlastungsbetrag.

Was die Pflegekasse nicht zahlt: Haushaltsführung, Unterkunft und Verpflegung, viele Betreuungsangebote, die keine Pflegekassenzulassung haben. Beratungsstellen und Pflegestützpunkte helfen, die verfügbaren Leistungen vollständig auszuschöpfen.

Abschnitt 2

Stundenweise Betreuung

Fragen zur flexiblen Alltagsunterstützung durch Betreuungsdienste – Kosten, Leistungen und Finanzierung.

Für wen ist stundenweise Betreuung die richtige Wahl?

Stundenweise Betreuung passt, wenn der Bedarf klar eingegrenzt ist: feste Zeitfenster, einzelne Aufgaben (Einkaufen, Haushalt, Begleitung), Entlastung der Angehörigen an bestimmten Tagen. Sie ist besonders sinnvoll, wenn die betreute Person dazwischen gut allein zurechtkommt.

Sie ist in der Regel nicht ausreichend, wenn die betreute Person kaum allein bleiben kann, Orientierungsprobleme hat oder rund um die Uhr Anwesenheit braucht. In solchen Fällen ist ganztägige Betreuung meist die tragfähigere Lösung.

Unsicher? Die Bedarfsermittlung hilft in 6 Fragen bei der Einordnung.

Was kostet stundenweise Betreuung?

Die Kosten variieren je nach Region, Qualifikation und Dienstleister. Übliche Stundensätze liegen zwischen 20 und 40 Euro pro Stunde. Hinzu kommen oft Anfahrtspauschalen oder Mindesteinsatzzeiten.

Für Betreuungsdienste, die von der Pflegekasse anerkannt sind, kann der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat seit 2025) direkt eingesetzt werden. Das macht drei bis vier Stunden Betreuung monatlich ohne eigene Kosten möglich.

Mehr dazu: Ratgeber Kosten der Betreuung

Kann ich den Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung nutzen?

Ja – aber nur bei anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangeboten. Nicht jeder Betreuungsdienst hat diese Anerkennung. Fragen Sie beim Anbieter nach, ob er nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Anerkannte Anbieter können den Betrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen oder Sie reichen die Rechnung zur Erstattung ein.

Der Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 und beträgt seit 2025 131 Euro monatlich – nicht genutzte Beträge können 12 Monate angespart werden.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsdienst und Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe übernimmt primär hauswirtschaftliche Aufgaben: Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen. Sie ist keine Pflegeleistung und wird von der Pflegekasse nicht finanziert.

Ein Betreuungsdienst ist auf die betreute Person ausgerichtet: Gesellschaft leisten, Beschäftigung, Begleitung, Aktivierung – und kann je nach Zulassung auch hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen und über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Ab wann reicht stundenweise Betreuung nicht mehr aus?

Wenn der Bedarf auf drei oder mehr Stunden täglich steigt, wenn die Person nicht mehr sicher allein bleiben kann, wenn Nachtunterstützung nötig wird oder wenn die Koordination vieler Einzelleistungen für Angehörige zur Vollzeitaufgabe wird – dann ist stundenweise Betreuung oft keine tragfähige Lösung mehr.

In diesen Situationen lohnt der Vergleich mit ganztägiger Betreuung zu Hause: Trotz höherer monatlicher Kosten kann sie günstiger sein als viele Einzelleistungen – und bietet mehr Verlässlichkeit und Entlastung.

Die Bedarfsermittlung gibt eine strukturierte Einschätzung, welches Modell zur Situation passt.

Wie finde ich einen guten Betreuungsdienst in meiner Stadt?

Suchen Sie gezielt über die Stadtseiten dieses Pflegewegweisers – dort sind Betreuungsdienste nach Stadt aufgelistet. Wichtige Kriterien bei der Auswahl: Pflegekassenzulassung (§ 45a SGB XI), klare Leistungsbeschreibung, transparente Preise, Erreichbarkeit und Vertretungsregelung.

Pflegestützpunkte in Ihrer Stadt beraten kostenlos und können lokale Anbieter empfehlen. Stadtsuche öffnen →

Abschnitt 3

Ganztägige Betreuung zu Hause

Fragen zur 24h-Betreuung – Modelle, Kosten, Legalität und wann sie die bessere Wahl ist.

Was genau ist ganztägige Betreuung zu Hause?

Ganztägige Betreuung bedeutet, dass eine Betreuungskraft dauerhaft oder für längere Zeiträume im Haushalt anwesend ist – sie begleitet den Alltag, hilft bei Körperhygiene und einfachen pflegerischen Aufgaben, führt den Haushalt, bereitet Mahlzeiten zu und schafft eine verlässliche Tagesstruktur.

Sie ersetzt nicht automatisch einen Pflegedienst: Für medizinische Leistungen (Wundversorgung, Medikamentengabe per Verordnung) ist weiterhin qualifiziertes Pflegepersonal nötig. Häufig wird ganztägige Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert.

Mehr dazu: Ratgeber Legale Betreuung zu Hause

Ist 24h-Betreuung zu Hause legal?

Ja – wenn sie rechtlich korrekt organisiert ist. Es gibt verschiedene Modelle: Betreuungskraft über einen deutschen Dienstleister (wie Familienperle) als sozialversicherungspflichtige Anstellung, oder Vermittlung über eine EU-Agentur mit selbständiger Betreuungsperson aus dem EU-Ausland.

Nicht legal: direkte Privatanstellung einer ausländischen Betreuungskraft ohne Arbeitserlaubnis oder Sozialversicherung (sogenannte „Schwarzarbeit"). Das Risiko liegt bei der Familie – nicht nur steuerlich, sondern auch haftungsrechtlich.

Mehr dazu: Ratgeber Legale Betreuung zu Hause

Was kostet ganztägige Betreuung zu Hause?

Die Kosten hängen vom Betreuungsumfang, der Qualifikation der Betreuungsperson, dem Modell (Direktanstellung, Agenturvermittlung, organisierter Dienstleister) und der Region ab. Als grobe Orientierung: 2.500 bis 4.500 Euro monatlich für eine vollständige ganztägige Betreuung durch einen organisierten Anbieter.

Teile davon können durch Pflegekassenleistungen gedeckt werden: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und – je nach Modell – Pflegesachleistungen. Der Kostenrechner von Familienperle gibt eine erste unverbindliche Schätzung.

Zum Kostenrechner →  |  Kosten-Ratgeber lesen

Wann ist ganztägige Betreuung besser als stundenweise?

Ganztägige Betreuung wird sinnvoller, wenn die betreute Person nicht mehr sicher allein bleiben kann, wenn der tägliche Bedarf drei oder mehr Stunden übersteigt, wenn Nachtunterstützung regelmäßig gebraucht wird oder wenn die Koordination vieler Einzelleistungen die Angehörigen überfordert.

Gerade bei Demenz oder zunehmender Orientierungslosigkeit ist die kontinuierliche Anwesenheit einer vertrauten Person oft mehr wert als viele abrechenbare Stunden.

Die Bedarfsermittlung hilft, Ihre konkrete Situation in 6 Fragen einzuordnen.

Wie unterscheidet sich Familienperle von anderen Anbietern?

Familienperle ist ein Anbieter für ganztägige Betreuung zu Hause in NRW – rechtlich sauber organisiert, mit eigenen Betreuungskräften, Vertretungsregelung und klarer Aufgabenstruktur. Die Betreuungskräfte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt – keine Grauzone.

Familienperle betreibt auch diesen Pflegewegweiser und listet dort auch Wettbewerber, weil vollständige Information mehr Vertrauen schafft als einseitige Darstellung.

Unverbindliche Anfrage senden →

Kann ich Pflegekassenleistungen für ganztägige Betreuung nutzen?

Ja, in unterschiedlichem Umfang. Direkt nutzbar sind: der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat seit 2025, zweckgebunden), das Pflegegeld (kann für selbst organisierte Betreuung verwendet werden) und – bei anerkannten Anbietern – Pflegesachleistungen für die pflegerischen Anteile.

Familienperle ist als Anbieter für Entlastungsleistungen anerkannt. Das bedeutet: Der Entlastungsbetrag kann direkt für die Betreuungsleistung eingesetzt werden.

Mehr dazu: Entlastungsbetrag nutzen  |  Legale Betreuung zu Hause

Wie läuft eine Anfrage bei Familienperle ab?

Sie senden eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular oder telefonisch. Danach folgt ein persönliches Gespräch – per Telefon oder vor Ort – in dem die Situation, der Bedarf und der Kostenrahmen besprochen werden. Erst dann erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Es gibt keine Mindestlaufzeit für ein erstes Gespräch und keine Kosten für die Beratung.

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Noch unsicher?

Die Bedarfsermittlung gibt eine persönliche Einschätzung

In 6 gezielten Fragen erhalten Sie eine nachvollziehbare Empfehlung, welche Betreuungsform zu Ihrer konkreten Situation passt – kostenlos, ohne Anmeldung.