Wofuer der Betrag gedacht ist
Er soll Pflegebeduerftige und Angehoerige im Alltag entlasten, etwa durch anerkannte Betreuungs- oder Unterstuetzungsangebote.
Ratgeber
Der Entlastungsbetrag kann Angehoerige unterstuetzen, wenn anerkannte Angebote zur Entlastung im Alltag genutzt werden.
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2026
Er soll Pflegebeduerftige und Angehoerige im Alltag entlasten, etwa durch anerkannte Betreuungs- oder Unterstuetzungsangebote.
Wichtig ist, ob ein Angebot anerkannt ist und wie die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert.
Lokale Beratungsstellen oder Pflegekassen helfen bei der Frage, welche Angebote in der eigenen Stadt nutzbar sind.
Nicht jedes Angebot ist automatisch erstattungsfaehig. Entscheidend ist, ob ein Angebot anerkannt ist und wie die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert.
Haeufige Fragen
Nein. Ob eine Leistung erstattungsfaehig ist, haengt von Anerkennung und Abrechnung ab.
Pflegekasse, Pflegeberatung und lokale Beratungsstellen koennen klaeren, welche Angebote in der Stadt nutzbar sind.
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Steuerberatung. Leistungen, Voraussetzungen und Erstattungen sollten immer mit Pflegekasse, Pflegeberatung oder fachlicher Beratung im konkreten Einzelfall geklaert werden.