Worum es wirklich geht
Im Mittelpunkt stehen Anwesenheit, Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung, Erinnerung, Tagesstruktur, Orientierung und Entlastung der Familie. Der Begriff bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft ohne Pause arbeitet.
Sinnvoll wird diese Form, wenn Angehörige dauerhaft in Bereitschaft sind, Demenz oder Unsicherheit zunimmt, stundenweise Hilfe nicht reicht oder das Zuhause mit klarer Organisation erhalten bleiben soll.
Was vorher geklärt werden muss
Vor einer Entscheidung sollten Mobilität, Nachtbedarf, Demenz, Transfers, Wohnsituation, Aufgaben, Angehörige vor Ort, Pflegedienstbedarf und Kosten ehrlich geprüft werden. Genau daraus ergibt sich, ob ganztägige Betreuung trägt oder ob andere Bausteine fehlen.
Familienperle vermittelt diese Betreuung zu Hause und begleitet Familien über die gesamte Betreuungszeit. Die Anfrage ist der erste Schritt zur Einordnung – kostenlos und unverbindlich.
Kosten und Pflegekassenleistungen
Ganztägige Betreuung durch einen organisierten Dienstleister kostet in der Regel 2.500 bis 4.500 Euro monatlich – abhängig von Betreuungsumfang, Nachtbedarf, Qualifikation und Region. Das klingt viel, aber viele Leistungen der Pflegekasse lassen sich anrechnen.
Nutzbar ist vor allem das Pflegegeld (das Angehörige für selbst organisierte Pflege erhalten und weitergeben können); ist ein zugelassener Pflegedienst eingebunden, kommen Pflegesachleistungen für die pflegerischen Anteile hinzu. Der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat ab Pflegegrad 1) gilt für nach § 45a SGB XI anerkannte Angebote, etwa ergänzende stundenweise Unterstützung. Familien sollten frühzeitig mit ihrer Pflegekasse klären, welche Leistungen anrechenbar sind.
Rechtliche Grundlagen und Legalität
Ganztägige Betreuung ist legal, wenn sie rechtlich korrekt organisiert ist. Unterschiedliche Modelle existieren: die Anstellung bei einem deutschen Dienstleister, die Entsendung durch einen Dienstleister aus dem EU-Ausland, bei dem die Betreuungskraft angestellt ist (so bei Familienperle), oder selbständige Betreuungskräfte über eine Agentur.
Nicht erlaubt ist die direkte Privatanstellung einer ausländischen Betreuungskraft ohne Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung. Das Risiko liegt bei der Familie – steuerlich und haftungsrechtlich. Seriöse Anbieter erklären ihr Modell transparent und beantworten Fragen zur sozialen Absicherung der Betreuungskraft.
Familienperle als Anbieter in NRW
Familienperle vermittelt ganztägige Betreuung zu Hause und bleibt über die gesamte Betreuungszeit Ansprechpartner vor Ort – bei Personalfragen, Abstimmungen und der Koordination des Einsatzes. Die Betreuungskräfte sind bei einem polnischen Dienstleister angestellt, der sie rechtlich sauber nach Deutschland entsendet und mit der Familie den Vertrag schließt.
Für die Unterstützung im Alltag hat Familienperle zudem ein eigenes kleines Team und ist nach § 45a SGB XI anerkannt – dafür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Eine unverbindliche Anfrage ist der erste Schritt.
Häufige Fragen
Fragen zum Thema
Ist ganztägige Betreuung zu Hause legal?
Ja, wenn rechtlich korrekt organisiert – z. B. über die Anstellung bei einem deutschen Dienstleister oder über die Entsendung durch einen Dienstleister aus dem EU-Ausland, bei dem die Betreuungskraft angestellt ist.
Was zahlt die Pflegekasse dazu?
Vor allem das Pflegegeld; ist ein zugelassener Pflegedienst eingebunden, auch Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag gilt für nach § 45a SGB XI anerkannte Angebote. Die genauen Beträge hängen vom Pflegegrad ab.
Wann ist ganztägige Betreuung die bessere Wahl als stundenweise?
Wenn die Person nicht mehr sicher allein bleiben kann, der Bedarf täglich mehrere Stunden umfasst, Nachtunterstützung regelmäßig nötig wird oder Angehörige dauerhaft koordinieren müssen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Steuerberatung. Leistungen, Voraussetzungen und Erstattungen sollten immer mit Pflegekasse, Pflegeberatung oder fachlicher Beratung im konkreten Einzelfall geklärt werden.